AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen der Universimed Cross Media Content GmbH – gültig per 2.10.2023

1. Diese AGB liegen – in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung – allen Geschäftsbeziehungen zwischen Universimed Cross Media Content GmbH (jeweils „UNIVERSIMED“), und seinen jeweiligen Vertragspartnern zugrunde, soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt.

2. Weitere Grundlagen jedes Auftragsverhältnisses sind für die auf den jeweiligen Webseiten (www.universimed.com) im Bereich Produkt- und Mediadaten veröffentlichten aktuellen Tarife und allenfalls ergänzende bzw. spezifische Unternehmensangaben zu bestimmten Werbeformen (z.B. Veranstaltungen, Sonderprojekte etc.), soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt.

3. Die AGB gelten ausschließlich. Auch wenn die Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hinweisen, werden diese nicht Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen fremder AGB werden selbst bei Kenntnis nur insoweit Vertragsbestandteile, als ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wird. Allfälligen AGB der Kunden (Auftraggeber/Inserenten) widerspricht UNIVERSIMED ausdrücklich.

4. Mündliche Vereinbarungen und Auskünfte insbesondere von Mitarbeiter:innen von UNIVERSIMED sind unverbindlich. Diese werden von UNIVERSIMED nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgten.

5. Unter „(Werbe-)Einschaltungen“ sind im Rahmen dieser AGB neben Inseraten bzw. (Klein-) Anzeigen im Zweifel insb. auch Fremdbeilagen, Sonderwerbeformen aller Art (z.B. Tip- on-Cards, Promotions), entgeltliche redaktionelle Beiträge und sämtliche Dienstleistungen und Online- Werbeformen gleich welchen Inhalts zu verstehen.

Auftragserteilung, Preise und Zahlungsbedingungen:

6. Maßgeblich für einen Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Preisliste (zzgl. u.a. jeweils aktueller Werbeabgabe) und die schriftliche Auftragsbestätigung durch UNIVERSIMED. Der Vertrag mit UNIVERSIMED kommt zustande, wenn UNIVERSIMED das Angebot der Vertragspartner ausdrücklich annimmt oder wenn UNIVERSIMED die Bestellung der Kunden erfüllt.

7. Grundsätzlich gilt jener Preis für die bestellte Ware bzw. Leistung als vereinbart, der sich aus den aktuellen Preislisten oder sonstigen Dokumentationen von UNIVERSIMED ergibt. Diese Preise verstehen sich exklusive MwSt. und allfälliger Zölle und Abgaben sowie Versandkosten etc. Preisänderungen vor Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermittlungsfehler sind vorbehalten.

8. Für alle Aufträge mit wiederkehrenden Zahlungen wird, sofern dies im Auftrag nicht abweichend geregelt ist, ausdrücklich Wertbeständigkeit der Preise vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.

9. Bei Aufträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten hat UNIVERSIMED das Recht, Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steuererhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.

10. Bei Änderungen der Preise für Werbeeinschaltungen treten diese auch für laufende Aufträge sofort (auch unterjährig) in Kraft.

11. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden.

12. Ein Auflagenrückgang berechtigt die Auftraggeber nur dann zur Herabsetzung des Preises bzw. zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Zusicherung einer bestimmten Auflagenhöhe im Auftrag ausdrücklich schriftlich von UNIVERSIMED bestätigt wurde und die Abweichung über die Branchenüblichkeit hinausgeht oder wenn die Auflage um mehr als 15 % sinkt.

Zahlung:

13. Die Rechnungen von UNIVERSIMED sind 30 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr der Auftraggeber und sind derart vorzunehmen, dass UNIVERSIMED die Gutschrift des Betrages spätestens am Fälligkeitstag vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten der Auftraggeber. Im Verzugsfalle sind für die jeweils überfälligen Beträge die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zwischen Unternehmern zu bezahlen, welche sofort fällig werden.

14. Die Auftraggeber sind verpflichtet, zusätzlich zu den anfallenden Mahnspesen alle UNIVERSIMED bei Verfolgung seiner Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Sie haben daher – falls anwendbar
– neben allenfalls gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessuale Kosten, insbesondere Kosten eines von UNIVERSIMED beauftragten Inkassobüros oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.

15. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen. Berechtigte Reklamationen können nur bei Wahrung dieser Frist berücksichtigt werden

16. UNIVERSIMED behält sich vor, auf Projektleistungen Anzahlungen zu verlangen. Grundsätzlich werden bei Vertragsabschluss 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt, es sei denn dies wird im Einzelfall anders vereinbart. Teilrechnungen werden nach erbrachter Leistung und Leistungsnachweis erstellt.

17. Reklamationen von Rechnungen des Verlages bedürfen der Schriftform und sind bei sonstigem Ausschluss binnen 4 Wochen ab Rechnungsdatum zu erstatten.

18. UNIVERSIMED ist zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt, soweit im Einzelfall vereinbart.

19. UNIVERSIMED ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines Schaltungsauftrages, das Erscheinen weiterer Werbeeinschaltungen von Anzahlungen und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

20. Für die vollständige und fristgerechte Bezahlung von Aufträgen, die über Agenturen geschaltet werden, haften die Auftraggeber und die Agentur solidarisch.

21. Bei Zahlungsunfähigkeit der Auftraggeber bzw. anhaltendem Zahlungsverzug trotz Setzung einer Nachfrist stellt UNIVERSIMED den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (zum Beispiel Rabatten, Provisionen, Skonti und dergleichen) fällig.

22. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat UNIVERSIMED dann Anrecht auf volle Bezahlung Leistungen, wenn die vereinbarte Leistung zu 75% erfüllt ist. Bei einer Erfüllung unter 75% ist die Leistung aliquot zu bezahlen.

Rabatte:

23. Der Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn ein schriftlicher Auftrag für eine Werbeeinschaltung vorliegt und dieser spätestens mit der ersten Einschaltung erteilt wird. Rabattjahr ist das Kalenderjahr. Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren verfällt jeder Rabattanspruch.

24. Ansprüche auf Naturalrabatte erlöschen mit Ende des Kalenderjahres.

25. Wird ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt und aus Umständen nicht erfüllt, die UNIVERSIMED nicht zu vertreten hat, so haben die Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zurückzuzahlen.

26. Die Kundenrabatte können je nach Vereinbarung sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Rabattschlusszeitraumes gutgeschrieben werden. Eine Änderung dieser Verrechnungsart behält sich UNIVERSIMED jederzeit vor.

27. Rabattendabrechnungen sind schriftlich spätestens drei Monate nach Ablauf des Rabattjahres zu fordern.

28. Bei zu hoher Rabattgewährung erfolgt nach Ablauf der Jahresfrist eine Nachfakturierung.

Haftungsfreistellung:

29. Die Auftraggeber garantieren gegenüber UNIVERSIMED, dass die Werbeeinschaltung (einschließlich Bildern) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen (u.a. Urheberrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, etc.) verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Die Auftraggeber verpflichten sich, UNIVERSIMED hinsichtlich aller Ansprüche, die in der erschienenen Einschaltung (einschließlich Bildern) begründet sind, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, sei es, dass diese von Mitbewerbern der Auftraggeber oder von Mitbewerbern von UNIVERSIMED geltend gemacht werden, für urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Ansprüche jeglicher Art, Einschaltkosten von Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung UNIVERSIMED gerichtlich aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer und Ansprüche auf Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Verpflichtung der Auftraggeber zur Schad- und Klagloshaltung von UNIVERSIMED versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten inklusive der Kosten für rechtliche Beratung und Vertretung.

30. Die Auftraggeber garantieren unter Übernahme der Verpflichtung zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung gegenüber UNIVERSIMED, dass von ihnen bereitgestellte digitale Werbemittel frei von Malware und Viren sind, allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Jegliche Integration von Technologien (insbesondere Tracking-Technologien) in digitale Werbemittel, welche nach datenschutz- oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen der Einwilligung eines Empfängers bedarf, insbesondere jegliche nach datenschutz- oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen zustimmungspflichtige Speicherung von Information in Endgeräten wird unterlassen, es sei denn es wird im Einzelfall durch UNIVERSIMED eine schriftliche Genehmigung erteilt.

31. UNIVERSIMED ist zu einer Prüfung einer Einschaltung oder eines Gegendarstellungsbegehrens nicht verpflichtet. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, beispielsweise Mitteilungen gem. § 37 MedG. UNIVERSIMED behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

32. Willkürliche Zusammenziehungen von Wörtern, die zu ungebräuchlichen und sprachwidrigen Wortgebilden führen, werden abgelehnt. Wortkürzungen, die den Sinn der Einschaltung nicht entstellen, behält sich UNIVERSIMED vor.

Abwicklung:

33. Den Auftraggebern/Inserenten obliegt die rechtzeitige Lieferung der Texte, Daten und einwandfreier Druckunterlagen sowie Banner oder ähnliche digitale Anzeigen („Druck- und Digitalunterlagen“). Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen, von den Auftraggebern beigestellten Druck- und Digitalunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse der Auftraggeber eingeschaltet werden.

34. Prospektbeilagen und Druck- und Digitalunterlagen sind an UNIVERSIMED frei Haus zu liefern.

35. UNIVERSIMED ist berechtigt, jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Einschaltungen beispielsweise als „Anzeige”, „Werbung”, „mit freundlicher Unterstützung der Firma …“ und/oder „entgeltliche Einschaltung” zu kennzeichnen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Kennzeichnung notwendig oder zweckmäßig ist, obliegt somit ausschließlich UNIVERSIMED. Sollte ausnahmsweise UNIVERSIMED auf Wunsch der Auftraggeber von der gewählten Kennzeichnung abweichen, haften die Auftraggeber für jeden UNIVERSIMED daraus erwachsenden Nachteil.

36. Bei Anzeigen, die nach Layout gestaltet werden, bzw. wenn vorgeschriebene Schriftgrößen eingehalten werden und die bestellte Anzeigengröße nicht ausreicht, muss die volle Abdruckhöhe bezahlt werden.

37. UNIVERSIMED haftet für die Erscheinungsqualität nur, wenn einwandfreie Druck- und Digitalunterlagen bzw. Werbemittel wie Prospekte etc. beigestellt werden. Die Verwendung der Druck- und Digitalunterlagen erfolgt ohne Gewähr unter Beachtung der üblichen Sorgfalt.

38. Die Auftraggeber haben bei durch UNIVERSIMED verschuldeter unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe der Einschaltung Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzleistung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Einschaltung beeinträchtigt wurde.

39. Weitergehende Haftungen für UNIVERSIMED sind ausgeschlossen, wie insbesondere Haftungen für den Fall, dass die veröffentlichte Einschaltung in Bezug auf Inhalt und Gestaltung gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen einer Einschaltung an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler entstehen. In jedem Fall ist die Haftung von UNIVERSIMED mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenden anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt. In Zweifelsfällen unterwirft sich UNIVERSIMED den Empfehlungen des Gutachterausschusses für (Druck-)Reklamationen.

40. Für (Druck-)fehler, die den Sinn der Einschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.

41. Farbabweichungen gegenüber dem Original behält sich UNIVERSIMED aus technischen Gründen vor.

42. Sind etwaige Mängel bei den Daten nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Produktionsvorgang deutlich, so haben die Auftraggeber bei ungenügender Wiedergabe keine Ansprüche.

43. Telefonische Änderungen von Einschaltungen müssen nachträglich, jedoch noch vor Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden.

44. Bei Sonderwerbeformen (Einklebern, Tip-on-Cards ...) kann aus technischen Gründen keine 100%ige Qualitätsgarantie gegeben werden (eine Toleranzgrenze von 5% gilt als vereinbart).

45. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druck- und Digitalunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

46. Probeabzüge werden auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

47. Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druck- und Digitalunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

48. Platzierungswünsche sind für UNIVERSIMED nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend. Die Ausschließlichkeit der Platzierung einer Werbeeinschaltung auf einer Doppelseite kann nur bei einer Anzeigengröße von mindestens 1/2 Seite für zwei gegenüberliegende Seiten im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages vereinbart werden.

49. Bei Verschiebung aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung der Auftraggeber kann weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.

50. Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von vierzehn Tagen nach Erscheinen der Einschaltung, die Reklamation muss schriftlich erfolgen.

51. UNIVERSIMED übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellte Druck- und Digitalunterlagen.

52. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass UNIVERSIMED keine Exklusivität von medizinischen Indikationen, mit deren Publikation UNIVERSIMED beauftragt wurde, gewährt und schließt jegliche Haftung dafür aus. Eine dennoch in einem Auftrag geforderte Exklusivität für eine Indikation wird von UNIVERSIMED nicht akzeptiert und gilt als nicht vereinbart.

53. Aufträge für Werbeeinschaltungen sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln, soweit sich aus schriftlich bestätigten Aufträgen nichts Abweichendes ergibt. Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder mit einer bestimmten Platzierung wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder von einer bestimmten Platzierung schriftlich abhängig gemacht wird.

54. UNIVERSIMED behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder aus rechtlichen Überlegungen, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten. Dies gilt auch bei Vorliegen eines Jahresauftrages oder eines Auftrages für wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen.

55. Beilagen und Einhefter, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

Haftung und Gewährleistung:

56. Sofern in diesen AGB oder im Auftrag nicht anders geregelt, wird die gesetzliche Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, insbesondere im Hinblick auf augenfällige Mängel. Soweit zwingendes Gewährleistungsrecht zur Anwendung gelangt oder der Gewährleistungsausschluss im Einzelvertrag abbedungen wurde, gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung; das Vorliegen von Mängeln ist von den Vertragspartnern nachzuweisen; auftretende Mängel sind von den Vertragspartnern bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.
UNIVERSIMED ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen; Preisminderung oder Wandlung kann von den Vertragspartnern nur gefordert werden, wenn sich die Verbesserung und der Austausch als nicht möglich erweist oder wenn UNIVERSIMED dem Verlangen der Vertragspartner nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt.

57. Sofern in diesen AGB oder im Auftrag nicht anders geregelt, wird die Haftung von UNIVERSIMED für Schäden im gesetzlich zulässigen Ausmaß auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist jedenfalls auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Für sonstige wie immer geartete Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Gewinnentgang und für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter besteht keine Schadenersatzpflicht von UNIVERSIMED. Die Haftung von UNIVERSIMED für Handlungen Dritter, einschließlich Vertragspartner und Gehilfen, wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Insbesondere haftet UNIVERSIMED nicht für unrichtige medizinische Aussagen oder Empfehlungen oder sonstige Angaben ihrer Vertragspartner oder Dritter, und UNIVERSIMED übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für den Inhalt der Produkte, insbesondere nicht für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder oder Informationen.

58. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind längstens binnen sechs Monaten bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen, sofern in diesen AGB oder im Auftrag nicht anders geregelt.

59. Die Vertragspartner halten UNIVERSIMED hinsichtlich Ansprüche Dritter und jeglicher Nachteile aus behördlicher oder gerichtlicher Verfolgung, welche aus dem Verhalten der Vertragspartner im Rahmen der Vertragsbeziehung mit UNIVERSIMED resultieren, vollständig schad- und klaglos.
Stornobedingungen für Publikationen und Einschaltungen – (Print und Digital):

60. Ein Recht auf unbegründete Stornierung verbindlicher Bestellungen steht dem Vertragspartner nicht zu, sofern diese Bedingungen keine anderslautende Regelung enthalten. UNIVERSIMED behält es sich im Einzelfall vor, dem Vertragspartner eine Kulanzlösung anzubieten Stornos werden ausschließlich schriftlich vereinbart.

61. Bei begründeter schriftlicher Zurückziehung von Aufträgen für Werbeeinschaltungen bis fünf Tage vor Redaktionsschluss (gemäß Mediadaten) werden für Anzeigen keine Gebühren bzw. für entgeltliche redaktionelle Beiträge 30% des Auftragswertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

62. Bei begründeter schriftlicher Zurückziehung von Aufträgen für Werbeeinschaltungen nach Redaktionsschluss (gemäß Mediadaten) (soweit dies für UNIVERSIMED technisch noch möglich ist) wird für Anzeigen ein Betrag von 50% des Auftragswertes bzw. bei entgeltlichen redaktionellen Beiträgen ein Betrag von 80% des Auftragswertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

63. Bei begründeter schriftlicher Zurückziehung von Aufträgen für Sonderplatzierungen wird ein Betrag von 50% des Auftragswertes beim Storno vor Redaktionsschluss und 80% beim Storno nach Redaktionsschluss als Kostenersatz in Rechnung gestellt.

64. Es gilt jeweils das Datum des Eingangs bei UNIVERSIMED. Nach dem jeweiligen Anzeigeschluss (gemäß Mediadaten) ist ein Storno nicht mehr möglich.

Abonnements:

65. Abonnements verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Kalenderjahres eine schriftliche Kündigung eingelangt ist. Mangels entgegenstehender Vereinbarung verzichtet der Vertragspartner jedenfalls für die Dauer des ersten Jahres auf eine Kündigung.

Veranstaltungen:

66. Für jede Veranstaltung gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung gelisteten Leistungen als vereinbart

67. Bei schriftlicher Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn werden die bisher aufgelaufenen Kosten (u.a. für Recherchen, Kreation und Konzeption, durchgeführte Kundentermine, Site Inspections, etc.) verrechnet, danach beträgt die Stornogebühr bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Preises. Bei Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der volle vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Die Stornierung muss ausnahmslos schriftlich erfolgen. Tatsächlich angefallene externe Kosten werden eins zu eins weiterverrechnet.

68. UNIVERSIMED behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, vorzunehmen.

69. Sollte die Abhaltung einer als Präsenzveranstaltung geplanten Veranstaltung aufgrund rechtlicher Beschränkungen (z.B. höhere Gewalt, Epidemie, COVID Pandemie, etc.…..) nicht möglich sein, kann UNIVERSIMED die Veranstaltung digital abhalten. UNIVERSIMED informiert die Vertragspartner möglichst zeitnah darüber. Zugesagte Leistungen wie Ausstellungsstand, Ausstattung, etc. werden in diesem Falle im jeweils möglichen Ausmaß digital zur Verfügung gestellt, die vertraglichen Vereinbarungen bleiben darüber hinaus sinngemäß aufrecht bestehen.

70. Darüber hinaus behält sich UNIVERSIMED vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Epidemie, Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer:innen umgehend informiert und eventuell geleistete Zahlungen werden rückerstattet, es sei denn die Absage ist durch die Auftraggeber verursacht (in diesem Fall gelten die Bestimmungen zu Stornogebühren). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Datenschutz:

71. Datenschutz: UNIVERSIMED respektiert als seriöses Unternehmen die Privatsphäre der Kunden und wird mit allen zugegangenen Daten sorgfältig umgehen. Siehe hierzu die Datenschutzerklärungen auf den jeweiligen Webseiten (www.universimed.com) .

72. Mit der Benutzung des Internetangebots von UNIVERSIMED (www.universimed.com) akzeptieren Sie diese Bedingungen sowie die Bedingungen der auf der jeweiligen Website hinterlegten Datenschutzerklärung.

Disclaimer:

73. Allgemeines: Die Inhalte von UNIVERSIMED werden unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen medizinischen Entwicklungen von der Redaktion bzw. von Expertinnen und Experten erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Korrektheit, Aktualität und Qualität sämtlicher Inhalte sowie deren Übermittlung kann UNIVERSIMED aber keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte der Websites von UNIVERSIMED (www.universimed.com) sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Sie stellen in keiner Weise Ersatz für professionelle Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärztinnen und Ärzte dar.

Urheberrecht:

74. Die von UNIVERSIMED veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. UNIVERSIMED hat die Nutzungsrechte an allen Inhalten der Webseiten. Das Material darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von UNIVERSIMED nicht kopiert, verkauft, verliehen oder in anderer Weise vervielfältigt werden.

75. Im Falle von Leistungen (Inhalten, Werken, Downloads, elektronischen Dateien etc.), die von UNIVERSIMED im Auftrag erstellt und/oder veröffentlicht wurden, verschafft UNIVERSIMED den Auftraggebern kein Eigentum. Die Auftraggeber erwerben das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung entsprechend dem vereinbarten Zweck. Es ist nicht gestattet, erhaltene Daten in irgendeiner Weise inhaltlich und redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benützen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in anderen Netzwerken entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.

Geheimhaltung:

76. Die Vertragspartner sind verpflichtet, Informationen und Daten, die er von UNIVERSIMED im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vereinbarung erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus

Abschlussbestimmungen:

77. Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch, es sei denn, es wurde im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (u.a. auch per E-Mail).

78. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstiger wie immer gearteter Gegenansprüche oder Forderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

79. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. UNIVERSIMED hat das Recht, einzelne Bestimmungen dieser AGB zu ändern. UNIVERSIMED wird solche Änderungen auf der Website veröffentlichen, und es wird den Vertragspartnern damit die Möglichkeit eingeräumt zu widersprechen, wobei Schriftform als vereinbart gilt. Machen die Vertragspartner von ihrer Widerspruchsmöglichkeit nicht innerhalb von 4 Wochen Gebrauch, so erklären sie durch die fortgesetzte Nutzung ihr Einverständnis zu den vorgenommenen Änderungen der AGB, sodass dem Vertragsverhältnis die jeweils gültigen und allenfalls angepassten AGB zugrunde liegen.

80. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht in Wien. Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht und die Verweisnormen des IPR sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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